beim Tausch Inzahlungnahme von Instrumenten
Ein bei mir gekauftes Instrument nehme ich beim Kauf eines anderen Instrumentes wieder in Zahlung, abzüglich 15% des Kaufpreises. Das ist gut zu wissen beim Kauf eines kleinen Schülerinstrumentes. Sie müssen dieses dann nicht behalten, wenn Sie das nächst größere benötigen.
bei Nichtgefallen Rückkauf
Ein bei mir gekauftes Instrument kaufe ich innerhalb von 12 Monate zurück. Der Rückkaufpreis beträgt 90% des Netto-Kaufpreises. Das Instrument muß wieder in seinen guten verkaufsfähigen Zustand gebracht werden und es dürfen - außer von mir, keine Veränderungen am Instrument vorgenommen worden sein.
für Später Gewährleistung
Für die sachgemäß ausgeführte Reparatur gewährleiste ich auf unbeschränkte Zeit. Ebenso für die bei mir gekauften Instrumente, wie man es als Käufer erwarten kann.