| beim Tausch Inzahlungnahme von Instrumenten |
| Ein bei mir gekauftes Instrument nehme ich beim Kauf eines anderen Instrumentes wieder in Zahlung, abzüglich 15% des Kaufpreises. Das ist gut zu wissen beim Kauf eines kleinen Schülerinstrumentes. Sie müssen dieses dann nicht behalten, wenn Sie das nächst größere benötigen. |
| bei Nichtgefallen Rückkauf |
| Ein bei mir gekauftes Instrument kaufe ich innerhalb von 12 Monate zurück. Der Rückkaufpreis beträgt 90% des Netto-Kaufpreises. Das Instrument muß wieder in seinen guten verkaufsfähigen Zustand gebracht werden und es dürfen - außer von mir, keine Veränderungen am Instrument vorgenommen worden sein. |
| für Später Gewährleistung |
Für die sachgemäß ausgeführte Reparatur gewährleiste ich auf unbeschränkte Zeit. Ebenso für die bei mir gekauften Instrumente, wie man es als Käufer erwarten kann. |
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